Aus diesen Gründen ersuche sie das Amt, "das Verfahren aus technischen Gründen zu stornieren" und "von vorne zu beginnen", damit sie Rechtsvorschlag erheben könne (act. 1). Das Betreibungsamt Zug leitete die Eingabe zuständigkeitshalber an die II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs weiter (act. 2). In der Beschwerdeantwort vom 21. November 2022 beantragte das Betreibungsamt Zug die Abweisung der Beschwerde (act. 4).