3. Mit Schreiben vom 14. November 2022 teilte die Beschwerdeführerin dem Betreibungsamt Zug mit, ihr sei der Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. C.________ nicht zugestellt worden, was ihr keine Gelegenheit gegeben habe, Rechtsvorschlag zu erheben. Sie habe erst am 6. Oktober 2022 eine Kopie des Dokuments erhalten. Aus diesen Gründen ersuche sie das Amt, "das Verfahren aus technischen Gründen zu stornieren" und "von vorne zu beginnen", damit sie Rechtsvorschlag erheben könne (act. 1).