2. Am 15. September 2022 reichte die Gläubigerin per eSchKG das Fortsetzungsbegehren ein (act. 4/6). Gleichentags stellte das Betreibungsamt Zug die Konkursandrohung aus. Nach einem vergeblichen Zustellversuch vor Ort forderte das Betreibungsamt Zug die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 26. September 2022 auf, die Konkursandrohung innerhalb von fünf Tagen in Empfang zu nehmen oder auf dem Amt abholen zu lassen. Da die Beschwerdeführerin dieser Aufforderung nicht nachkam, sandte das Amt der Beschwerdeführerin am 3. Oktober 2022 erneut eine Abholungsaufforderung. Am 6. Oktober 2022 erschien D.______