Da die Beschwerdeführerin dieser Aufforderung nicht nachkam, forderte das Beschreibungsamt Zug die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 14. Juli 2022 erneut auf, den Zahlungsbefehl unverzüglich im Amtslokal in Empfang zu nehmen oder abholen zu lassen (act. 4/3). Am 17. August 2022 erschien D.________, einziges Mitglied des Verwaltungsrates der Beschwerdeführerin, persönlich auf dem Amt. Eine Mitarbeiterin des Betreibungsamtes Zug, E.________, konnte D.________ insgesamt drei Zahlungsbefehle (Betreibungen Nrn. F.________, G.________ und C.________) zuhanden der Beschwerdeführerin zustellen. In der Betreibung Nr. G.________ erhob D.___