___ aus (act. 4/2). Nach zwei vergeblichen Zustellversuchen vor Ort forderte das Betreibungsamt Zug die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 11. Juli 2022 auf, den Zahlungsbefehl innerhalb von zwei Tagen im Amtslokal in Empfang zu nehmen oder abholen zu lassen. Da die Beschwerdeführerin dieser Aufforderung nicht nachkam, forderte das Beschreibungsamt Zug die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 14. Juli 2022 erneut auf, den Zahlungsbefehl unverzüglich im Amtslokal in Empfang zu nehmen oder abholen zu lassen (act. 4/3).