6. Nach dem Gesagten muss eine Rechtsverzögerung bejaht werden. Das Konkursamt ist aufzufordern, das Konkursverfahren der B.________ AG innert nützlicher Frist abzuschliessen. 7. Das Verfahren vor der Aufsichtsbehörde ist, von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen, kostenlos und es werden keine Entschädigungen zugesprochen (Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG; Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG). Urteilsspruch 1. In Gutheissung der Beschwerde wird das Konkursamt aufgefordert, das Konkursverfahren der B.________ AG innert nützlicher Frist abzuschliessen. 2. Es werden keine Kosten erhoben.