Obergericht noch einmal auf, in dieser Sache zu intervenieren. Ein umgehender Abschluss des Verfahrens sei für die Geschädigten von existenzieller Dringlichkeit. Ein formeller "Erlass" des Obergerichts solle eine Verschleppung des Verfahrens durch das Konkursamt umgehend beenden und die Einhaltung der Vorgaben durchsetzen. Ein Abschluss des Verfahrens noch im Jahre 2022 sei zwingend (vgl. act. 1).