1. Der Beschwerdeführer macht geltend, das Konkursamt habe die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen nicht respektiert und die Anweisung im Urteil des Obergerichts vom 26. Januar 2022, das Verfahren bis zum 30. Juni 2022 abzuschliessen, nicht eingehalten. Das Konkursverfahren sei jetzt nach vier Jahren endlich und umgehend abzuschliessen. Eine Verzögerung von mehr als zwei Jahren könne für einen so einfachen Fall nicht akzeptiert werden und lasse jegliche Professionalität vermissen. Er fordere das Seite 3/5