6. Mit Eingabe vom 7. November 2022 reichte der Beschwerdeführer bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts eine weitere Rechtsverzögerungsbeschwerde ein. Sinngemäss beantragte er, das Konkursverfahren sei zwingend noch im Jahre 2022 abzuschliessen. 7. In der Beschwerdeantwort vom 10. November 2022 beantragte das Konkursamt die Abweisung der Beschwerde. Erwägungen