Weiter sei das Konkursamt anzuweisen, die Publikation betreffend Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Zug innert eines Monats vorzunehmen. Mit Urteil vom 26. Januar 2022 wies das Obergericht Zug das Konkursamt Zug an, die Erstellung und Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars bis 30. Juni 2022 vorzunehmen (Verfahren BA 2021 42). 5. Am tt. Juni 2022 wurde die Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Zug publiziert.