4. Mit Eingabe vom 24. November 2021 liess der Beschwerdeführer bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen das Konkursamt einreichen. Er beantragte, es sei die Rechtsverzögerung festzustellen. Zudem sei das Konkursamt anzuweisen, das Konkursverfahren bevorzugt zu behandeln und abzuschliessen. Weiter sei das Konkursamt anzuweisen, die Publikation betreffend Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Zug innert eines Monats vorzunehmen.