Das Betreibungsamt Baar forderte die Betreibende mit Einschreiben vom 13. Oktober 2022 auf, bis spätestens 24. Oktober 2022 die Beweismittel dem Amt zuzustellen. Gemäss Auskunft des Betreibungsamtes Baar wurden dem Amt bis am 28. Oktober 2022 keine entsprechenden Beweismittel eingereicht (vgl. act. 1/13). Auch diese Indizien weisen auf missbräuchlich eingeleitete Betreibungen hin.