__ AG, deren einziger Verwaltungsrat F.________ ist, ausgeübt und gleichzeitig die Beschwerdeführerinnen, deren Verwaltungsratsmitglied ebenfalls F.________ ist, schikaniert werden sollen. 4.3 Weiter wurde die Betreibende auf Verlangen der Beschwerdeführerinnen mit Verfügung des Betreibungsamtes Ägerital vom 5. September 2022 aufgefordert, im Sinne von Art. 73 SchKG die Beweismittel für ihre Forderung gegen die Beschwerdeführerinnen vorzulegen (act. 3/2). Mit dieser Bestimmung soll der Gläubiger auch ausserhalb des Seite 5/7