1. Auf Begehren der D.________ AG, Zürich (damals noch unter E.________ AG mit Sitz in Steinhausen firmierend; nachfolgend: Betreibende) stellte das Betreibungsamt Ägerital am 2. September 2022 der A.________ AG sowie der B.________ je den Zahlungsbefehl in den Betreibungen Nrn. ________ und ________ über jeweils CHF 750'000.00 zu, wobei als Grund der Forderung "Schadenersatzforderung gegen Verwaltungsrat F.________" angegeben wurde. Sowohl die A.________ AG als auch die B.________ erhoben gleichentags Rechtsvorschlag (act. 1/2 und 1/4).