3. In der Beschwerdeantwort vom 3. November 2022 beantragte das Betreibungsamt Zug die Abweisung der Beschwerde (act. 3). 4. Am 11. November 2022 reichte die Beschwerdeführerin eine Replik ein und hielt an ihrem Rechtsbegehren fest (act. 4). Erwägungen