2. Mit Eingabe vom 30. Oktober 2022 (Posteingang: 31. Oktober 2022) an das Obergericht des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs beantragte die A.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin), es sei der Zahlungsbefehl Nr. ________ des Betreibungsamtes Zug als nichtig bzw. ungültig zu erklären. Die Betreibung sei aufzuheben. Zudem sei festzustellen, dass das Betreibungsamt Zug aufgrund von Organisationsund anderen Mängeln keine rechtwirksamen Handlungen mehr vornehmen dürfe. Alle Kosten seien von vornherein auf die Staatskasse zu nehmen (act. 1).