117 Abs. 2 ev. 4 HRegV ersuchte das Betreibungsamt das Handelsregisteramt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen (act. 3/2). Am 27. Oktober 2022 konnte das Betreibungsamt Zug den Zahlungsbefehl Nr. ________ an den einzigen Verwaltungsrat der A.________ AG, B.________, zustellen. Die A.________ AG erhob am 31. Oktober 2022 Rechtsvorschlag (act. 3/3).