Denn ansonsten würden sich die beteiligten Mitarbeiter strafbar machen, beispielsweise durch Amtsanmassung und Nötigung. Dass jede Stufe der früheren Gemeinwesen mittlerweile sowohl über eine UID-Nummer verfüge, welche den Status als Unternehmen beweise, als auch über eine DUNS-Nummer, welche das auf einer internationalen Ebene vergleichbar tue, seien weitere Belege für das grosse Ganze (vgl. act. 1 Rz 3).