1.2 Mit Beschluss des Stadtrates Zug vom 6. Januar 2015 wurde Cornelia Löhri-Küng mit Amtsantritt per 1. Mai 2015 zur Leiterin des Betreibungsamtes Zug bestellt. Die II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Seite 3/5 Schuldbetreibung und Konkurs hat Cornelia Löhri-Küng mit Beschluss vom 24. März 2015 das zugerische Fähigkeitszeugnis als Betreibungsbeamtin erteilt (vgl. Verfahren BA 2015 19). Folglich ist Cornelia Löhri-Küng ordnungsgemäss als Betreibungsbeamtin bestellt und kann als solche Amtshandlungen des Betreibungsamtes Zug vornehmen, insbesondere Zahlungsbefehle ausstellen.