1. Die Ausgleichskasse des Kantons Zug stellte beim Betreibungsamt der Stadt Zug ein Betreibungsbegehren gegen die A.________ GmbH (nachfolgend: Beschwerdeführerin) für eine unverzinsliche Forderung von CHF 500.00 und eine Mahngebühr von CHF 100.00. Am 23. September 2022 stellte das Betreibungsamt Zug den Zahlungsbefehl Nr. ________ der Beschwerdeführerin zu, welche gleichentags Rechtsvorschlag erhob (act. 1/1).