5. Aus dem Handelsregister geht hervor, dass die Betriebene an ihrem statutarischen Sitz keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten hat. Vielmehr ist eine Domizilhalterin als c/o-Adresse eingetragen, nämlich die D.________ AG, ________ Zug. Dem Verwaltungsrat dieser Gesellschaft gehört u.a. C.________ an, der am 11. August 2022 den Zahlungsbefehl entgegengenommen hat. Die Zustellung des Zahlungsbefehls an C.________ war somit offensichtlich korrekt.