2. Die Kostenrechnung und Verfügung vom 12. August 2022 in der Betreibung Nr. ________ sei für nichtig zu erklären und aufzuheben. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegner. Zur Begründung führte die Beschwerdeführerin zusammengefasst aus, der Zahlungsbefehl sei an einen C.________ zugestellt worden, der in keinem Verhältnis zur Betriebenen stehe. Letztere empfange die Post an der ________ in Zürich, wo auch deren Inhaber wohne.