 die D.________ AG beim Betreibungsamt Baar eine Betreibung gegen die A.________ AG, Baar, (nachfolgend: Beschwerdeführerin) einleitete;  das Betreibungsamt Baar am 1. Juni 2022 in der betreffenden Betreibung Nr. E.________ das Betreibungsamt Mägenwil rechtshilfeweise beauftragte, den Zahlungsbefehl dem Verwaltungsrat der Beschwerdeführerin, C.________, zuzustellen (vgl. act. 3);  das Betreibungsamt Baar in der Folge C.________ mit Vorladung vom 3. August 2022 aufforderte, unverzüglich, jedoch bis spätestens 8. August 2022, im Betreibungsamt zur Pfändung zu erscheinen;