 das Kantonsgericht Zug die Beschwerde am 5. August 2022 zuständigkeitshalber an die II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs überwies;  der Präsident i.V. der II. Beschwerdeabteilung am 8. August 2022 die Beschwerde an das für das Betreibungsamt Mägenwil zuständige Bezirksgericht Baden als untere Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs weiterleitete;