 die D.________ GmbH, C.________, beim Betreibungsamt Baar eine Betreibung gegen die A.________ AG, Baar, (nachfolgend: Beschwerdeführerin) einleitete;  das Betreibungsamt Baar am 25. März 2022 in der betreffenden Betreibung Nr. E.________ den Zahlungsbefehl ausstellte und am 28. März 2022 das Betreibungsamt Mägenwil rechtshilfeweise beauftragte, diesen dem Verwaltungsrat der Beschwerdeführerin, G.________, zuzustellen;  das Betreibungsamt Baar sodann am 18. Mai 2022 die Konkursandrohung ausstellte und auch diese rechtshilfeweise durch das Betreibungsamt Mägenwil dem Verwaltungsrat G.________ zustellen liess;