2. Es sei eventualiter festzustellen, dass das Betreibungsamt Baar mit dem Schreiben vom 4. August 2022 betreffend Nichtlöschung der Betreibung Nr. X.________ des Betreibungsamtes Baar das Rechtsverweigerungsverbot verletzt hat. 3. Es sei das Betreibungsamt Baar anzuweisen, die Betreibung Nr. X.________ des Betreibungsamtes Baar im Betreibungsregister zu löschen. 4. Es sei das Betreibungsamt Baar im Sinne vorsorglicher Massnahmen anzuweisen, die Betreibung Nr. X.________ des Betreibungsamtes Baar vorläufig, d.h. für die Dauer des vorliegenden Verfahrens einzustellen.