7. Mit Eingabe vom 5. August 2022 reichte die A.________ SA beim Kantonsgericht Zug, Einzelrichter, ein Gesuch um Herausgabe der Aktienzertifikate ein. Mit Entscheid vom 9. August 2022 wurde der C.________ bzw. deren verantwortlichen Organen und deren anderweitigen Vertretern superprovisorisch verboten, über die Aktienzertifikate zu verfügen. Das Betreibungsamt Baar wurde überdies angewiesen, die Betreibung Nr. X.________ vorläufig einzustellen (Verfahren ES 2022 596).