5. Mit Schreiben vom 27. Juli 2022 teilte die C.________ dem Betreibungsamt Baar mit, dass die soeben erwähnten Beträge zuerst der Betreibung Nr. Y.________ und der Restbetrag der Betreibung Nr. X.________ als Teilzahlung gutzuschreiben seien. Die Betreibung Nr. Y.________ wurde anschliessend von der C.________ zurückgezogen, die Betreibung Nr. X.________ hingegen nicht. Im Weiteren verweigerte die C.________ die Übertragung der in Ziff. 5 des Vergleichs erwähnten Aktienzertifikate an die A.________ SA.