Die Klägerin übergibt dem Vertreter der Beklagten innert 10 Tagen nach Bezahlung des unter Ziffer 1 hiervor erwähnten Betrages 3 Aktienzertifikate im Original (Kopien der Originale sind dem Vergleich angeheftet). 6. Die Beklagte übernimmt die Gerichtskosten (inkl. Kosten des Schlichtungsverfahrens). 7. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine Parteientschädigung von CHF 100'000.00 zuzüglich allfälliger MWST zu bezahlen.