Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. X.________ des Betreibungsamtes Baar gilt als zurückgezogen. Die Klägerin ist ermächtigt, die Betreibung vollumfänglich abzüglich allfällig geleisteter Abzahlungen fortzusetzen, falls die Beklagte den Betrag gemäss Ziffer 1 hiervor nicht fristgerecht bezahlen sollte. 4. Die Klägerin zieht die Betreibung Nr. X.________ des Betreibungsamtes Baar gegen die Beklagte innert 10 Tagen nach Bezahlung des unter Ziffer 1 hiervor erwähnten Betrages zurück und beantragt deren Löschung.