"1. Die Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin einen Betrag von EUR 8'000'000.00 zu bezahlen, zahlbar bis spätestens 1. Juli 2022 auf ein von der Klägerin zu bezeichnendes Konto. Die Zahlung kann alternativ über eine verbundene Gesellschaft der Beklagten erfolgen. 2. Sollte die Beklagte den Betrag gemäss Ziffer 1 hiervor nicht fristgerecht bezahlen, so hat sie der Klägerin eine Konventionalstrafe von EUR 500'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 1. Juli 2022 auf dem noch ausstehenden Betrag zu bezahlen. 3. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. X.______