{"Signatur": "ZG_OG_003", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-12-07", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_003_BA-2022-24_2022-12-07.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/BA_2022_24_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa65a126b05294e634cf292b8c64ba175c9fab143386e86cf17b58cd0e5b89a810b04af92a01d2aec03ff7e25fd17068a1?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa65a126b05294e634cf292b8c64ba175c9fab143386e86cf17b58cd0e5b89a810b04af92a01d2aec03ff7e25fd17068a1&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=BA_2022_24", "Checksum": "5c34a477d2bc919ac1b89d3717936212"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BA 2022 24"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung 07.12.2022 BA 2022 24"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "II. 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Mai 2022 schlossen die C.________ als Klägerin und die A.________ SA als\nBeklagte unter Mitwirkung des Kantonsgerichts Zug, 2. Abteilung, einen Vergleich ab\n(Verfahren A2 2020 19; nachfolgend \"Vergleich\"). Darin vereinbarten sie Folgendes:\n\n\"1. Die Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin einen Betrag von EUR 8'000'000.00 zu bezahlen, zahlbar bis\nspätestens 1. Juli 2022 auf ein von der Klägerin zu bezeichnendes Konto. Die Zahlung kann alternativ über\neine verbundene Gesellschaft der Beklagten erfolgen.\n2. Sollte die Beklagte den Betrag gemäss Ziffer 1 hiervor nicht fristgerecht bezahlen, so hat sie der Klägerin\neine Konventionalstrafe von EUR 500'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 1. Juli 2022 auf dem noch\nausstehenden Betrag zu bezahlen.\n3. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. X.________ des Betreibungsamtes Baar gilt als zurückgezogen.\nDie Klägerin ist ermächtigt, die Betreibung vollumfänglich abzüglich allfällig geleisteter Abzahlungen\nfortzusetzen, falls die Beklagte den Betrag gemäss Ziffer 1 hiervor nicht fristgerecht bezahlen sollte.\n4. Die Klägerin zieht die Betreibung Nr. X.________ des Betreibungsamtes Baar gegen die Beklagte innert\n10 Tagen nach Bezahlung des unter Ziffer 1 hiervor erwähnten Betrages zurück und beantragt deren\nLöschung. Die Beklagte ist ihrerseits berechtigt, unter Nachweis der Zahlung des unter Ziffer 1 hiervor\nerwähnten Betrages beim Betreibungsamt Baar von sich aus die Löschung der Betreibung Nr. X.________\nzu verlangen.\n5. Die Klägerin übergibt dem Vertreter der Beklagten innert 10 Tagen nach Bezahlung des unter Ziffer 1\nhiervor erwähnten Betrages 3 Aktienzertifikate im Original (Kopien der Originale sind dem Vergleich\nangeheftet).\n6. Die Beklagte übernimmt die Gerichtskosten (inkl. Kosten des Schlichtungsverfahrens).\n7. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine Parteientschädigung von CHF 100'000.00 zuzüglich\nallfälliger MWST zu bezahlen.\n8. Die Parteien vereinbaren, den Inhalt dieses Vergleichs vertraulich zu behandeln und verpflichten sich, keine\nInformationen, die sich auf diesen Vergleich beziehen, ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung der\nanderen Partei an Dritte weiterzugeben. Gesetzliche und aufsichtsrechtliche oder regulatorische\nOffenlegungspflichten sowie die Offenlegung zur Durchsetzung von Ansprüchen aus oder im\nZusammenhang mit dieser Vereinbarung bleiben vorbehalten.\n9. Mit Vollzug dieser Vereinbarung erklären sich die Parteien per saldo aller gegenseitigen Ansprüche\nauseinandergesetzt.\"\n\n2. Mit Entscheid vom 30. Mai 2022 wurde die Klage vom 11. Mai 2020 zufolge Vergleichs\nabgeschrieben.\n\n3. Am 4. Juli 2022 leitete die C.________ für die folgenden Forderungen die Betreibung\nNr. Y.________ ein: (i) CHF 2'000'640.00 (Nachzahlung der bereits am 20. August 2019 in\nBetreibung gesetzten Forderung [Betreibung Nr. X.________; entspricht EUR 2'000'000.00]);\n(ii) CHF 500'160.00 (Konventionalstrafe gemäss Ziff. 2 des Vergleichs [entspricht\nEUR 500'000.00]); (iii) CHF 100'000.00 (Parteientschädigung gemäss Ziff. 7 des Vergleichs);\n(iv) CHF 25'576.95 (Rückerstattung Kostenvorschuss für Gerichtskosten sowie\nSchlichtungsverfahren gemäss Ziff. 6 des Vergleichs i.V.m. Ziff. 2 des Entscheids vom\n30. Mai 2022); alle Beträge zuzüglich Zins zu 5 % seit 1. Juli 2022. Zudem stellte sie das\nFortsetzungsbegehren in der Betreibung Nr. X.________ im Betrag von CHF 6'522'540.00\nzuzüglich Zins zu 5 % seit 20. August 2019 (entspricht EUR 6'000'000.00).\nSeite 3/5\n\n4. Die A.________ SA bezahlte am 6. Juli 2022 die Parteientschädigung von CHF 100'000.00\nund tätigte am 25. Juli 2022 eine Zahlung in der Höhe von EUR 8'521'917.80 an die\nC.________ bzw. an deren Rechtsvertreter. Tags darauf bezahlte sie sodann die ihr\nauferlegten Gerichtskosten in der Höhe von CHF 25'564.95.\n\n5. Mit Schreiben vom 27. Juli 2022 teilte die C.________ dem Betreibungsamt Baar mit, dass\ndie soeben erwähnten Beträge zuerst der Betreibung Nr. Y.________ und der Restbetrag der\nBetreibung Nr. X.________ als Teilzahlung gutzuschreiben seien. Die Betreibung\nNr. Y.________ wurde anschliessend von der C.________ zurückgezogen, die Betreibung\nNr. X.________ hingegen nicht. Im Weiteren verweigerte die C.________ die Übertragung\nder in Ziff. 5 des Vergleichs erwähnten Aktienzertifikate an die A.________ SA.\n\n6. Am 27. Juli 2022 ersuchte die A.________ SA das Betreibungsamt Baar um Löschung der\nBetreibung Nr. X.________. Mit Verfügung vom 4. August 2022 wies das Betreibungsamt\nBaar das Begehren ab mit der Begründung, es liege keine entsprechende Meldung der\nGläubigerin vor.\n\n"}