2.2 An der Einigungsverhandlung vom 3. Mai 2022 wies das Betreibungsamt auf die bestehenden partiellen Erbteilungsverträge vom 15. Juni 2021 und 1. Juli 2021 hin. RA Dr.iur. F.________, Behördenvertreter, erklärte, es sei eine neue Schätzung der Liegenschaft vorgenommen worden. Der Schätzungswert liege bei CHF 611'000.00. Er empfehle, Anfang September 2022 eine erneute Einigungsverhandlung durchzuführen. Bis dann stehe die Abrechnung (act. 1/7). Im Schreiben 19. Mai 2022 bekräftigte RA Dr.iur. F.________ seinen Standpunkt (act. 1/9). Seite 6/7