Darin werde erklärt, der Schuldner habe keinen Anspruch aus dem Verkaufserlös (Erb- bzw. Liquidationsanteil) gemäss Erklärung der Mutter des Schuldners vom 21. Januar 2021. Die beiden Darlehen an den Schuldner in der Höhe von CHF 110'000.00 und EUR 110'000.00 seien jeweils am 3. Dezember 2008 unterzeichnet worden. Der Schuldner habe gemäss telefonischer Auskunft bisher keine Zahlungen geleistet oder eine Schuldanerkennung unterzeichnet. Somit bestehe nach wie vor die Gesamtschuld und werde mit dem Erbanteil verrechnet (vgl. act. 1/2).