2.1 In der Pfändungsurkunde vom 8. Juli 2021 schätzte das Betreibungsamt den Liquidationsanteil des Schuldners auf CHF 1.00. Das Amt stützte sich dabei auf den möglichen Verkaufspreis der Eigentumswohnung von "ca. CHF 605'000.00" gemäss Erbteilungsvertrag vom 25. Januar 2021. Dazu bemerkte es, die Mutter des Schuldners habe mit Schreiben vom 21. Januar 2021 erklärt, der Schuldner werde aus der Erbschaft seines Vaters keinen Anteil erhalten, da er im Jahre 2008 einen Erbvorbezug in der Höhe von CHF 110'000.00 und EUR 110'000.00 erhalten habe, der seinen Erbanteil bei weitem übersteige.