Der Gläubiger 1 beantragte, RA Dr.iur. F.________ sei anzuweisen, ihm die Akten betreffend den Verkauf der Wohnung und den Verbleib der Mutter des Schuldners in der Wohnung zur Einsichtnahme zuzustellen. Weiter sei RA Dr.iur. F.________ anzuweisen, ihm vorgängig der von ihm empfohlenen Einigungsverhandlung Einsicht in die Erbteilungsabrechnung und die entsprechenden Unterlagen zu gewähren (act. 1/10).