_ empfahl, Anfang September 2022 eine erneute Einigungsverhandlung durchzuführen. Der Gläubiger 1 erklärte, er sei mit dem Verkauf der Wohnung nicht einverstanden, bevor er nicht Einblick in die Erbteilungsabrechnung erhalten habe. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden (act. 1/7).