4. Am 7. März 2022 stellte der Gläubiger 1 das Verwertungsbegehren (act. 1/6). Seite 3/7 5. An der Einigungsverhandlung vom 3. Mai 2022 nahmen – neben der Amtsleiterin und der stellvertretenden Leiterin des Betreibungsamtes Zug – D.________, G.________ als Vertreter des Schuldners und von D.________, RA Dr.iur. F.________ als Behördenvertreter gemäss Art. 609 ZGB und der Gläubiger 1 teil. RA Dr.iur. F.________ erklärte, es sei eine neue Schätzung der Liegenschaft vorgenommen worden. Der Schätzwert liege bei CHF 611'000.00. RA Dr.iur. F.________ empfahl, Anfang September 2022 eine erneute Einigungsverhandlung durchzuführen.