Mit Kauf- und Nutzungsvertrag vom 2. August 2018 habe sie den Porsche zum Preis von CHF 330'000.00 an E.________ verkauft und für die Finanzierung des Kaufpreises einen Darlehensvertrag vereinbart. Zur Sicherung der Pfändungsrechte habe das Betreibungsamt Zug am 20. Mai 2022 eine Anzeige von der Pfändung einer Forderung an E.________ zugestellt. Mit Schreiben vom 25. Mai 2022 habe E.________ mitgeteilt, dass er der Beschwerdeführerin nichts mehr schulde.