Per 24. Mai 2022 habe die Raiffeisenbank C.________ CHF 10'100.00 an das Betreibungsamt Zug überwiesen. Sodann hätten Abklärungen beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zug ergeben, dass neben den im Pfändungsbericht des Betreibungsamtes St. Gallen erwähnten Fahrzeugen noch zusätzlich ein Porsche 911 Turbo S auf die Beschwerdeführerin eingelöst sei. In der Folge habe sich herausgesellt, dass die Beschwerdeführerin den Porsche im Jahre 2018 erworben habe. Mit Kauf- und Nutzungsvertrag vom 2. August 2018 habe sie den Porsche zum Preis von CHF 330'000.00 an E.___