2. Die Beschwerdeführerin beantragt, das Betreibungsamt sei anzuweisen, die Pfändung auf die nicht betriebsnotwendigen Sachwerte zu beschränken und die Kontosperre auf der Bankverbindung Raiffeisenbank C.________ unverzüglich aufzuheben. Zur Begründung führt sie – zusammengefasst – aus, die Pfändung von betriebsnotwendigen Sachwerten führe Seite 4/8