5. Am 25. Mai 2022 teilte der Abteilungspräsident der Beschwerdeführerin mit, über die Erteilung der aufschiebenden Wirkung werde nach Vorliegen der Beschwerdeantwort entschieden. 6. Mit Eingabe vom 25. Mai 2022 reichte die Beschwerdeführerin eine Ergänzung zur Beschwerdeeingabe vom 23. Mai 2022 ein. Seite 3/8 7. In der Beschwerdeantwort vom 25. Mai 2022 beantragte das Betreibungsamt Zug die Abweisung der Beschwerde.