4. Mit Eingabe vom 23. Mai 2022 erhob die Beschwerdeführerin beim Obergericht des Kantons Zug Beschwerde gegen das Schreiben des Betreibungsamtes Zug vom 19. Mai 2022 und stellte folgende Anträge: 1. Das Betreibungsamt Zug sei anzuweisen, die Pfändung auf die nichtbetriebsnotwendigen Sachwerte zu beschränken. 2. Die Kontosperre auf der Bankverbindung Raiffeisenbank C.________ sei unverzüglich aufzuheben. - IBAN ________, aktueller Saldo CHF 10'179.77 - IBAN ________, aktueller Saldo CHF 183.65 - IBAN ________, aktueller Saldo EUR 641.16