2.2 Das Betreibungsamt Baar führt aus, es habe am 6. Dezember 2021 eine Verfügung erlassen, in welcher der Übererlös aufgeteilt worden sei. Gegen diese Verfügung sei bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde erhoben worden. Nach Überprüfung der Unterlagen habe es gemerkt, dass ein Schreiben der Gegenpartei vom 8. Oktober 2021 übersehen worden sei, wonach im Oktober 2021 eine Klage beim Kantonsgericht Zug betreffend Auflösung und Liquidation der Ehegattengesellschaft eingereicht worden sei.