545 Abs. 1 OR sei vom Betreibungsamt Hochdorf gepfändet worden. Im November 2021 habe er beim Betreibungsamt Baar beantragt, das zurückbehaltene Aktivum an das Betreibungsamt Hochdorf zu überweisen. Daraufhin habe das Betreibungsamt Baar wiederholt behauptet, "dass kein rechtskräftiger Entscheid in dieser Sache" vorliege. Angeblich liege im Zusammenhang mit dieser Auszahlung seit Oktober 2021 eine neue Klage vor Kantonsgericht Zug vor. Da über die Verteilung des Übererlöses bereits ein rechtskräftiger Entscheid vorliege, könne die neue Klage in derselben Sache kaum Aussicht auf Erfolg haben (vgl. act. 1).