6. Dagegen erhob C.________ mit Eingabe vom 16. Dezember 2021 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs. Sie beantragte die Aufhebung der Verfügung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Betreibungsamtes Baar. In der Beschwerdeantwort vom 23. Dezember 2021 teilte das Betreibungsamt Baar mit, es habe mit Verfügung vom gleichen Tag die angefochtene Verfügung vom 6. Dezember 2021 aufgehoben, und legte die entsprechende Aufhebungsverfügung vom 23. Dezember 2021 ins Recht (Verfahren BZ 2021 50).