3. Mit Eingabe vom 7. Oktober 2021 erhob C.________ beim Kantonsgericht Zug Klage gegen A.________ betreffend Auflösung einer einfachen Gesellschaft und Forderung. Anders als im vorliegenden Verfahren fungiert RA Dr.iur. B.________ in jenem Verfahren nicht als Zustellungsadresse, weshalb die Klage derzeit auf dem Rechtshilfeweg nach Moskau zugestellt wird (Verfahren A3 2021 44). 4. Am 1. Dezember 2021 ersuchte A.________ das Betreibungsamt Baar, den Liquidationsanteil aus dem Übererlös auszuzahlen, da die Ehe rechtskräftig geschieden und damit die einfache Gesellschaft aufgelöst worden sei.