1. Das Betreibungsamt Ägerital wird angewiesen, in den Betreibungsverfahren Nr. _______ und Nr. ________ für die Liegenschaft GS Nr. ________ im ________ in C.________ neu den Schätzwert von CHF 11 Mio. in die Steigerungsbedingungen aufzunehmen. 2.1 Dem Gesuchsteller wird eine Spruchgebühr von CHF 500.00 auferlegt. 2.2 Der Gesuchsteller hat die Kosten der Neuschätzung des Sachverständigen E.________ im Betrag von CHF 4'000.00 zu tragen. Dieser Betrag wird von dem von ihm in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss bezogen. Seite 6/6