2. Der Gesuchsteller bringt vor, die Schätzung von D.________ sei um ein Vielfaches zu tief, was diverse Indizien und Beweise belegen würden. Zunächst liege auf dem gepfändeten Grundstück eine Gesamtpfandbelastung von CHF 11'000'000.00 zuzüglich offener und zukünftig fälliger Zinsen und Gebühren. Ein Grundstückswert unter dem Wert der Gesamtpfandbelastung sei rein rechnerisch nicht möglich, zumal die Liegenschaftspreise in C.________ nicht gesunken, sondern vielmehr gestiegen seien. Sogar die steuerrechtliche Bewertung, die bekanntlich viel tiefer sei als der effektive Wert, liege mit CHF 11 Mio. im Jahre 2018 über der Schätzung.