3. Mit Verfügung vom 24. Mai 2022 hielt der Abteilungspräsident fest, als Sachverständiger werde E.________, Architekt HTL/STV, in Aussicht genommen, und setzte dem Gesuchsteller eine Frist von 10 Tagen zur Leistung eines Kostenvorschusses von CHF 4'000.00 sowie zur Geltendmachung allfälliger Ausstands- oder Ablehnungsgründe gegen den designierten Schätzungsexperten. Der Gesuchsteller leistete innert der angesetzten Frist den verlangten Kostenvorschuss und machte keine Ausstands- oder Ablehnungsgründe geltend. Mit Verfügung vom 14. Juni 2022 gab der Abteilungspräsident das Gutachten bei E.________ in Auftrag.